Trennen sich Ehegatten, so geschieht dies meist jedenfalls für einen von beiden überraschend und unvorbereitet. Trotzdem müssen meist noch lange bevor mit Erfolgsaussicht ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden kann (Voraussetzung für die Scheidung der Ehe ist in Deutschland das Scheitern der Ehe und grundsätzlich ein Getrenntleben von mindestens einem Jahr Dauer) kurzfristig zahlreiche Entscheidungen von enormer Tragweite getroffen werden. Wer zieht aus der vormaligen Ehewohnung aus, bei wem werden gemeinsame Kinder zukünftig ihren Lebensmittelpunkt haben, wem steht Unterhalt in welcher Höhe zu, wer erhält welche Haushaltsgegenstände usw.
Da in diesem Stadium zahlreiche folgenschwere und nicht mehr revidierbare Fehler gemacht werden können, ist es in aller Regel sinnvoll, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. In Anbetracht des zu erwartenden Nutzens kann es sich zu einem späteren Zeitpunkt schwer rächen, wenn von einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung z. B. aus Kostengründen abgesehen wurde. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann dort zudem hinsichtlich einer Übernahme der Erstberatungskosten nach erfolgter Trennung anfragen.
Menschen, die selbst aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst zu tragen, können bei Beratungsbedarf nach der Trennung bei der Rechtsantragsstelle des für ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts einen sog. Beratungshilfeschein einholen, welchen sie zum Termin beim Anwalt mitbringen; sie müssen dann für die Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts in der oder den Angelegenheiten, für welche der Schein ausgestellt wurde, allenfalls einen Eigenanteil von derzeit 15,- € selbst zahlen.
Gerne stehe ich Ihnen auf dem Gebiet des Familienrechts im Trennungs- und Scheidungsfall zur Seite. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung, meiner regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und meinen taktischen und strategischen Fähigkeiten bei derartigen Lebenssituationen.