Rechtsanwalt Thomas Prange
Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Rechtsanwalt Prange an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, bevor er das Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln aufnahm. Im Rahmen der praktischen Ausbildung durchlief er u.a. eine dreimonatige Station bei dem Dezernat für jugendliche Intensivtäter der Staatsanwaltschaft Köln sowie in zwei arbeitsrechtlich sowie familienrechtlich orientierten Bonner Anwaltskanzleien. Anschließend arbeitete er zunächst über einen Zeitraum von drei Jahren als angestellter Rechtsanwalt schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Familienrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes und des allgemeinen Zivilrechts.
Er berät Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in seinen Schwerpunktbereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Internetrecht.
Durch seine regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, Tagungen und Seminaren verfügt er über eine breite Basis mit umfassendem Fachwissen. Dies nimmt der Deutsche Anwaltverein (DAV) zum Anlass, ihm seit 2010 alljährlich das Fortbildungszertifikat für nachgewiesene und regelmäßige Fortbildung zu verleihen. Zur Abrundung dieser Kenntnisse absolvierte er mit Erfolg die Fachanwaltskurse in den Bereichen Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Familienrecht und erwarb hierdurch den theoretischen Teil der Voraussetzungen der entsprechenden Fachanwaltsbezeichnungen.
Rechtsanwalt Prange ist Mitglied im Bonner Anwaltverein sowie im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Sein besonderer Einsatz und seine Integrität gilt den Mandanten – Privatpersonen, Freiberuflern, Gewerbetreibenden, mittelständischen Betrieben und Unternehmen.